Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten Sie voraussichtliche Anfang bis Mitte Mai.
Beantragung von Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich auch ohne das Vorliegen der Wahlbenachrichtigung ab Montag, den 29. April 2024 möglich.
Informationen:
- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (deutsch)
- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (englisch
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis + Bekanntmachung der Stimmbezirke
- Muster Stimmzettel zur Europawahl 2024