Abwasserentsorgung
Die Gemeinde betreibt eine Entwässerungsanlage. Die Abwässer werden an die Kläranlagen der Stadt Fürth zur Reinigung übergeleitet. Einzelheiten können der Entwässerungssatzung der Gemeinde entnommen werden. Ab August 2006 neu eingeführt wurde die Niederschlagswassergebühr für befestigte Flächen. Die Einleitungsgebühr beträgt (Stand 2018) € 3,71 pro cbm Abwasser nach Frischwasserverbrauch und € 0,86 pro qm befestigte Fläche. Berechnungsgrundlage für das Abwasser ist grundsätzlich der Frischwasserverbrauch entsprechend der Zählerablesung des Wasserzweckverbandes Eltersdorfer Gruppe.
Es besteht die Möglichkeit, die nicht der Entwässerungsanlage zugeführte Wassermenge mittels Gartenwasserzähler nachzuweisen und somit in Abzug zu bringen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag bei der Verwaltung zu stellen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte auch dem § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.