Wappen
Im Jahre 1977 erhielt die Gemeinde Obermichelbach das Recht zur Führung eines Wappens und einer Fahne. Die Genehmigung hierzu erteilte die Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 13.10.1977.

Die Beschreibung des Gemeindewappens lautet:
„Im Zinnenschnitt schräg geteilt von Gold und Schwarz; oben eine rote Pflugschar, unten ein silberner Wellenschrägbalken“.
Der Inhalt des Hoheitszeichens wird wie folgt begründet:
Im Gebiet der Gemeinde Obermichelbach waren die grundherrschaftlichen Verhältnisse sehr stark zersplittert. Seit Beginn des 16. Jahrhunderts dominierten hier als Grundbesitzer verschiedene nürnbergische Patrizierfamilien. Stellvertretend für diese wurde das Wappen der Linck von Schwabach, die 1504 als Grundherren nachweisbar sind, in das Gemeindewappen aufgenommen. Es zeigt als Wappenbild eine Schrägteilung im Zinnenschnitt. Die rote Pflugschar weist dagegen auf die vorwiegend landwirtschaftliche Struktur des Gemeindegebietes hin, während der silberne Wellenbalken sowohl redend für den Gemeindenamen steht, als auch durch die Farbgebung schwarz auf weiß auf die Zugehörigkeit der Dorf- und Gerichtsherrschaft zum ansbachischen Stadtvogteiamt Langenzenn hinweist.
Die Fahne der Gemeinde trägt die Farben Rot-Weiß mit dem Gemeindewappen.