Abbuchung von gemeindlichen Steuern und Gebühren
Bitte beachten Sie, dass am 15.05. die gemeindlichen Steuern und Gebühren abgebucht werden.
Obermichelbach: Grundsteuer, Abwassergebühren und Gewerbesteuer
Tuchenbach: Grundsteuer, Abwassergebühren und Gewerbesteuer
Wurde eine Einzugsermächtigung / ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird der fällige Betrag vom angegebenen Konto abgebucht. Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihrer Bankverbindung sofort mit, da für nicht einlösbare Lastschriften seitens des Bankinstituts Gebühren erhoben werden, die wir Ihnen in Rechnung stellen.
Geben Sie bitte bei Überweisungen immer das Aktenzeichen (aus dem jeweiligen Bescheid ersichtlich) an.
Halten Sie bitte die Zahlungstermine ein, da sonst der geschuldete Betrag mit Mahngebühren und evtl. Säumniszuschlägen erhoben wird. Bei weiterem Verzug muss mit einer Zwangseintreibung gerechnet werden, die mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter (Kasse Herr Ebert unter Tel. 0911/ 997 55-27 oder Steueramt Frau Bramsche Tel. 0911/ 997 55-17).
Sollten Sie bisher kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir um bargeldlose Zahlung auf folgende Konten:
Gemeinde Obermichelbach
Sparkasse
DE18 7625 0000 0190 2850 07
BYLADEM1SFU
VR meine Bank eG
DE79 7606 9559 0402 3120 00
GENODEF1NEA
Gemeinde Tuchenbach
Sparkasse
DE04 7625 0000 0000 2350 02
BYLADEM1SFU
VR meine Bank eG
DE88 7606 9559 0202 3120 00
GENODEF1NEA
Vielen Dank
Ihre Gemeindeverwaltung