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Abbuchung von gemeindlichen Steuern und Gebühren

  • Amtliche Bekanntmachung

Bitte beachten Sie, dass am 15.05. die gemeindlichen Steuern und Gebühren abgebucht werden.

 

Obermichelbach: Grundsteuer, Abwassergebühren und Gewerbesteuer

Tuchenbach: Grundsteuer, Abwassergebühren und Gewerbesteuer

 

Wurde eine Einzugsermächtigung / ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird der fällige Betrag vom angegebenen Konto abgebucht. Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihrer Bankverbindung sofort mit, da für nicht einlösbare Lastschriften seitens des Bankinstituts Gebühren erhoben werden, die wir Ihnen in Rechnung stellen.

 

Geben Sie bitte bei Überweisungen immer das Aktenzeichen (aus dem jeweiligen Bescheid ersichtlich) an.

 

Halten Sie bitte die Zahlungstermine ein, da sonst der geschuldete Betrag mit Mahngebühren und evtl. Säumniszuschlägen erhoben wird. Bei weiterem Verzug muss mit einer Zwangseintreibung gerechnet werden, die mit erheblichen Kosten verbunden ist.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter (Kasse Herr Ebert unter Tel. 0911/ 997 55-27 oder Steueramt Frau Bramsche Tel. 0911/ 997 55-17).

 

Sollten Sie bisher kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir um bargeldlose Zahlung auf folgende Konten:

 

Gemeinde Obermichelbach

Sparkasse

DE18 7625 0000 0190 2850 07

BYLADEM1SFU

 

VR meine Bank eG

DE79 7606 9559 0402 3120 00

GENODEF1NEA

 

Gemeinde Tuchenbach

Sparkasse

DE04 7625 0000 0000 2350 02

BYLADEM1SFU

 

VR meine Bank eG

DE88 7606 9559 0202 3120 00

GENODEF1NEA

 

Vielen Dank

Ihre Gemeindeverwaltung

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